Die Steuerung des Notstromaggregats sollte über eine schnelle Selbststart- und automatische Zuschaltvorrichtung verfügen. Bei Ausfall der Hauptstromversorgung muss das Notstromaggregat schnell anlaufen und die Stromversorgung wiederherstellen können. Die zulässige Ausfallzeit der Hauptlast beträgt zehn bis mehrere zehn Sekunden und ist situationsabhängig festzulegen. Bei Ausfall der Hauptstromversorgung eines wichtigen Projekts muss zunächst eine Wartezeit von 3–5 Sekunden eingehalten werden, um einen plötzlichen Spannungsabfall, die Abschaltung des Stadtnetzes oder die automatische Zuschaltung der Notstromversorgung zu vermeiden. Erst dann ist der Startbefehl für das Notstromaggregat zu erteilen. Nach Erteilung des Startbefehls dauert es eine gewisse Zeit, bis das Aggregat anläuft und die Drehzahl auf Volllast erhöht.
Auch große und mittelgroße Dieselmotoren benötigen in der Regel eine Vorschmierung und Vorwärmung, damit Öldruck, Öltemperatur und Kühlwassertemperatur bei Notlast den technischen Anforderungen der Produktionsanlagen entsprechen. Diese Vorschmierung und Vorwärmung kann je nach Bedarf im Voraus erfolgen. Beispielsweise sollten Notfalleinheiten der militärischen Kommunikation, große Hotels mit wichtigen Veranstaltungen im Ausland, öffentliche Gebäude bei Großveranstaltungen nachts und Krankenhäuser mit wichtigen Operationen im Normalbetrieb vorgeschmiert und warm sein, um jederzeit schnell starten zu können und Ausfallzeiten so gering wie möglich zu halten.
Nach Inbetriebnahme der Notstromversorgungseinheit empfiehlt es sich, die Notlast schrittweise zu erhöhen, sobald die Anforderungen an die Stromversorgung erfüllt sind, um die mechanische und elektrische Belastung bei plötzlicher Lastannahme zu minimieren. Gemäß nationaler und militärischer Norm gelten für die automatische Anlage nach erfolgreichem Start folgende zulässige Anfangslasten: Bei einer Nennleistung von maximal 250 kW beträgt die zulässige Anfangslast mindestens 50 % der Nennleistung. Bei einer Nennleistung von über 250 kW richtet sich die zulässige Anfangslast nach den technischen Gegebenheiten des Herstellers. Sind die Anforderungen an den kurzzeitigen Spannungsabfall und den Übergangsprozess weniger streng, sollte die Anfangslast der Anlage 70 % ihrer Nennleistung nicht überschreiten.
Veröffentlichungsdatum: 27. November 2023